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ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN (AVRB) AUSGABE 12/2021

Besten Dank für das Vertrauen in Surfwise Travel GmbH. Wir empfehlen, folgende AVRB sorgfältig durchzulesen. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint.

 

1 Gegenstand der AVRB

 

1.1 Die vorliegenden AVRB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Surfwise Travel GmbH, nachfolgend Surfwise genannt. Die Rechte und Pflichten des Kunden und Surfwise ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden AVRB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften.

 

1.2 Die vorliegenden AVRB sind massgebend, wenn Surfwise Veranstalter der gebuchten Reise ist oder sonstige Leistungen in eigenem Namen anbietet. Dies gilt auch, wenn Surfwise eine Reise im Sinne von Ziffer 1.3 vermittelt, aber zusätzliche Leistungen in eignem Namen anbietet.

 

1.3 Vermittelt Surfwise nur Leistungen anderer Anbieter (z.B. Reisearrangements) oder Einzelleistungen (z.B. Flugtickets), gelten die AVRB dieser Anbieter. Surfwise ist in diesem Fall nicht Vertragspartei, kann aber Kosten für die Beratung und Reservation sowie gegebenenfalls für die Änderung und Annullation gemäss den nachfolgenden Bestimmungen erheben.

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2 Abschluss des Vertrages

 

2.1 Der Vertrag zwischen dem Kunden und Surfwise kommt mit der Entgegennahme der schriftlichen, elektronischen (Buchungsformular auf der Website oder E-Mail), telefonischen oder persönlichen Buchung bei Surfwise zustande. Von diesem Zeitpunkt an gelten die vorliegenden AVRB.

 

2.2 Bei allen von Surfwise vermittelten Nur-Flug-Buchungen gelten die Reise- und Vertragsbedingungen der entsprechenden Fluggesellschaften. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft kommt mit der Ticketausstellung zustande.

 

2.3 Provisorische Reservierungen und Offerten begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Parteien unverbindlich. Insbesondere bleiben Verfügbarkeit und Preisänderungen ausdrücklich vorbehalten.

 

2.4 Als Vertragspartner von Surfwise haftet der Kunde für sämtliche Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese AVRB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich.

 

2.5 Sonderwünsche werden nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie von Surfwise akzeptiert und rückbestätigt worden sind.

 

3 Preise, Zahlungsbedingungen und Honorare

 

3.1 Der zu bezahlende Preis ist bei der Reiseausschreibung auf der Website sowie auf individuellen Angeboten ersichtlich. Die Preise verstehen sich, sofern nicht etwas anderes erwähnt ist, pro Person in Schweizer Franken, bei Unterkunft in der genannten Hotel- und Zimmerkategorie.

 

3.2 Für Preisänderungen ist Ziffer 6 massgebend.

 

3.3 Bei Abschluss des Vertrages bestimmt Surfwise die Höhe und die Fälligkeit der Anzahlung sowie der Restzahlung. Ist dies nicht der Fall, wird der gesamte Preis sofort zur Zahlung fällig.

 

3.4 Erfolgen die Anzahlung oder die Restzahlung nicht fristgerecht, kann Surfwise vom Vertrag zurücktreten und die Kosten gemäss Ziffer 3.5 sowie Annullationskosten gemäss Ziffer 4 geltend machen.

 

3.5 Surfwise kann Kosten für die Beratung und Reservation erheben, auch dann, wenn Surfwise nur als Vermittler auftritt. Diese werden spätestens bei der Buchung mitgeteilt.

 

4 Änderungen, Annullation und Nichtantritt der Reise durch den Kunden

 

4.1 Änderungen oder Annullation der gebuchten Leistungen durch den Kunden sind Surfwise schriftlich mitzuteilen. Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der schriftlichen Mitteilung. Fällt das Ein-treffen der Annullation/ Änderung auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, ist der nächste Arbeitstag massgebend.

 

4.2 Das nicht antreten einer Reise oder eines Teiles davon gilt als Annullation. Aufgrund allfälliger Flugplanänderungen empfehlen wir vor jedem Flug auf der Website der Fluggesellschaft die aktuellen Flugzeiten zu überprüfen. Flugtickets müssen vollständig und in der gebuchten Reihenfolge benutzt werden, ansonsten verliert der Kunde den Transportanspruch.

 

4.3 Bei unseren Gruppen- sowie Individualreisen sind die Annullations- und Umbuchungsbedingungen im Reisebeschrieb oder Reisevorschlag ersichtlich. Surfwise teilt diese auch bei der Buchungsbestätigung mit. Zusätzlich gehen Kosten und Gebühren für bereits eingeholte Visa, abgeschlossene Versicherungen und ausgestellte Flugtickets zu Lasten des Kunden.

 

4.4 Bei Änderungen der gebuchten Leistungen erhebt Surfwise jeweils eine Bearbeitungsgebühr von 100.- CHF pro Person. Auch dann, wenn Surfwise nur als Vermittler auftritt.

 

4.5 Bei Annullation der ganzen Reise oder von Teilen davon werden zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr die Annullationskosten in Rechnung gestellt, auch wenn Surfwise nur als Vermittler auftritt.

 

4.6 Bei Nur-Flug-Buchungen werden zusätzlich die allfälligen Annullierungskosten der Fluggesellschaft in Rechnung gestellt. Diese betragen in der Regel 100% des Preises. Auf unbenützten Teilstrecken eines Flugtickets ist allgemein keine Rückerstattung möglich.

 

4.7 Surfwise empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss einer entsprechenden Versicherung (siehe Ziffer 9).

 

5 Ersatzreisender

 

5.1 Annulliert der Kunde die Reise, ist er berechtigt, einen Ersatzreisenden zu stellen, sofern dies von allen Leistungsträgern akzeptiert wird. Der Ersatzreisende muss bereit und in der Lage sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Insbesondere hat er allfällige Bedingungen bezüglich Gesundheit, Impfungen, behördliche Anordnungen etc. zu erfüllen.

 

5.2 Für den gesamten Preis zuzüglich der entstehenden Mehrkosten und Bearbeitungsgebühren gemäss Ziffer 3 haften der Kunde und der Ersatzreisende solidarisch. Bereits ausgestellte Flugtickets sind in der Regel nicht erstattbar, da Namensänderungen nicht erlaubt sind.

 

6 Änderung der Vertragsleistung durch Surfwise Travel GmbH

 

6.1 Surfwise behält sich das Recht vor, ausgeschriebene Leistungen vor der Buchung zu ändern. Surfwise orientiert den Kunden darüber vor der Buchung.

 

6.2 Preiserhöhungen nach der Buchung sind bei Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge), Neueinführung oder Erhöhung von Gebühren oder staatlichen Abgaben, oder bei Wechselkursschwankungen ausnahmsweise möglich.

 

6.3 Surfwise behält sich auch im Interesse des Kunden das Recht vor, vor Reisebeginn aus wichtigen Gründen vertraglich vereinbarte Leistungen zu ändern. Solche Gründe können z.B. Streiks, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, usw. sein, welche die Reise beträchtlich erschweren oder verunmöglichen. Surfwise bemüht sich, dem Kunden gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten und ihn über die Auswirkungen auf den Preis zu informieren. Weitergehende Ansprüche des Kun-den sind ausgeschlossen. Allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

 

6.4 Bei gesundheitlichen Problemen auf der Reise, ist der Reiseleiter berechtigt, die notwendigen medizinischen, trans-porttechnischen und logistischen Mass-nahmen zu ergreifen. Die verursachten Kosten aufgrund dieser Massnahmen gehen zu Lasten des Kunden.

 

6.5 Die Rechte des Kunden nach Art. 8 ff. des Pauschalreisegesetzes bleiben vorbehalten.

 

7 Annullation der Reise durch Surfwise

 

7.1 Gibt der Kunde dazu berechtigten Anlass, kann Surfwise vom Vertrag zurück-treten und die Kosten gemäss Ziffer 3.5 sowie die Annullationskosten gemäss Ziffer 4 und Ersatz für allfälligen Schaden geltend machen.

 

7.2 Wird die geforderte Mindestteil-nehmerzahl nicht erreicht, kann Surfwise die Reise bis 30 Tage vor der Abreise absagen, sofern nichts anderes bei der Ausschreibung vermerkt ist. Die Reise kann auch infolge höherer Gewalt, Streiks oder behördlicher Massnahmen oder anderen Gründen abgesagt werden, welche die Reise verunmöglichen, gefährden oder erheblich erschweren. In all diesen Fällen bietet Surfwise dem Kunden nach Möglichkeit eine Ersatzreise an. Ist diese billiger, wird dem Kunden die Preisdifferenz zurückerstattet. Verzichtet der Kunde auf das Ersatzangebot, so erhält er den bereits bezahlten Preis vollumfänglich zurück. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

 

7.3 Jeder Gruppenreise Teilnehmer ist verantwortlich, sich den Sitten des bereisten Landes anzupassen sowie die anderen Reiseteilnehmer zu respektieren. Kunden, welche die Reisegruppe nachhaltig stören oder sich oder andere Teilnehmer durch ihr Verhalten gefährden, können von der Reiseleitung ausgeschlossen werden. Die Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden, der bezahlte Reisepreis wird nicht rückerstattet.

 

8 Abbruch der Reise durch den Kunden

 

8.1 Bricht der Kunde die Reise vorzeitig ab oder möchte während der Reise Leistungen ändern, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückerstattet, sofern sie Surfwise nicht belastet werden. Kosten der Rückreise gehen zu Lasten des Kunden.

 

8.2 Surfwise empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss einer entsprechenden Versicherung (siehe Ziffer 9).

 

9 Versicherung

 

9.1 Surfwise empfiehlt, stets eine Annullationskostenversicherung unter Einschluss von Assistance und Heilungskosten abzuschliessen, sofern diese nicht bereits in den gebuchten Leistungen inbegriffen ist. Der Kunde ist verantwortlich sicher zu stellen, dass er für Repatriierung, Unfälle und Krankheiten im Ausland ausreichend versichert ist. Die Haftung von Transportunternehmen und Fluggesellschaften ist beschränkt. Surfwise empfiehlt deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen (z.B. Gepäckversicherung).

 

9.2 Sollte der Kunde keine Versicherung über Surfwise abschliessen, bestätigt er damit, über eine ausreichende private Versicherungsdeckung für die Reise zu verfügen, einschliesslich Annullation- und Rückreisekostenversicherung sowie Heilungskosten im Ausland.

 

9.3 Im Falle einer Annullation der Rei-se bleibt die Versicherungsprämie geschuldet. Auch wenn der Kunde eine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen hat, bleibt er Schuldner der Annullationskosten.

 

10 Beanstandungen während der Reise

 

10.1 Beanstandungen sind der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich zu melden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Dies ist eine zwingende Voraussetzung, um allfälligen späteren Schadenersatz anzufragen. Erfolgt innert nützlicher Frist keine genügende Abhilfe, muss der Kunde den Mangel schriftlich bestätigen lassen. Die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger sind dazu verpflichtet. Ist der Mangel nicht geringfügig, darf der Kunde selber für Abhilfe sorgen. Die dadurch entstehenden Kosten werden von Surfwise gegen Beleg ersetzt, sofern sie sich im Rahmen der vereinbarten Vertragsleistungen bewegen und der Kunde den Mangel beanstandet hat und schriftlich bestätigen liess.

 

10.2 Will der Kunde Forderungen gegen Surfwise geltend machen, hat er dies innert 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich zu tun, sonst verliert er seine Rechte.

 

11 Haftung

 

11.1 Surfwise haftet im Rahmen der Art. 14 ff. des Pauschalreisegesetzes für sorgfältige Auswahl, Organisation und Beschaffung der vereinbarten Reiseleistungen. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises beschränkt. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personen-schäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises beschränkt.

 

11.2 Surfwise haftet nicht für Verspätungen oder Fahr- und Flugplanänderungen und für Spesen, die dadurch entstehen.

 

11.3 Surfwise haftet nicht für Diebstahl, Beschädigung und Verlust von Gepäck, Surfbretter, Telekommunikationsmitteln, Wertgegenständen, Bargeld, Checks und Kreditkarten oder deren Missbrauch. Für die sichere Aufbewahrung von Wertsachen ist jeder Kunde selber verantwortlich. Solche Gegenstände dürfen auf keinen Fall im unbewachten Fahrzeug, auf Schiffen oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen.

 

11.4 Der Kunde ist selber verantwortlich für den Transport von Tieren. Surfwise haftet nicht dafür.

 

11.5 Für andere als Personenschäden ist die Haftung von Surfwise auf maximal den zweifachen Preis der Vertragsleistungen beschränkt, sofern Surfwise den Schaden nicht absichtlich oder grobfahr-lässig verursacht hat. Die Haftung erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen sowie Haftungsausschlüsse dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

11.6 Surfwise empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss einer entsprechenden Versicherung (siehe Ziffer 9).

 

11.7 Die Teilnahme an lokalen Veranstaltungen liegt in der Verantwortung des Kunden. Für Ausflüge und Aktivitäten, die am Reiseziel gebucht werden, haftet Surfwise nicht. Wir weisen darauf hin, dass Schäden, welche durch Extremsport oder Wagnisse entstehen, in der Regel von den Versicherungen ausgeschlossen werden.

 

11.8 Hinweise auf Wetterverhältnisse, Surfbedingungen, Saisons: Surfwise haftet nicht für Klima- und Wetterverhältnisse vor Ort, Surfmöglichkeiten, Meeresbedingungen, usw. Diese Umstände sind nicht Vertragsbestandteil mit Surfwise.

 

11.9 Haftungsausschlüsse: In keinem Fall haftet Surfwise für Versäumnisse des Kunden, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist. Surfwise haftet nicht für höhere Gewalt, Streiks, Unruhen, kriegerische oder terroristische Ereignisse oder behördliche Massnahmen aller Art. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über allfällige Risiken und Gefahren zu informieren, die mit dem Aufenthalt im Gastland verbunden sein können (z.B. auf der Website des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA www.eda.admin.ch/reisehinweise). Die Haftung für entgangenen Feriengenuss und ähnliche Ansprüche ist ausgeschlossen.

 

11.10 Sportgepäck: möchte der Kunde seine eigene Surfausrüstung oder anderes Sportgepäck mitnehmen, muss dies bei der Buchung vermerkt werden. Sportgepäck wird von der Fluggesellschaft meist nur gegen Aufpreis befördert. Es gelten die Transportbestimmungen der Fluggesellschaft. Für Schäden oder Verlust des Sportgepäcks ist Surfwise nicht haftbar. Trotz korrekter Anmeldung bei der Airline kann es vorkommen, dass die Beförderung des Sportgepäck aus Kapazitäts-gründen nicht gleichzeitig mit dem Kun-den erfolgt (z.B. auf Inlandflügen in Indonesien).

 

11.11 Alle Schadenersatzforderungen verjähren innerhalb von 1 Jahr nach Reiseende.

 

12 Einreisebestimmungen, Reisedokumente und Visa

 

12.1 Angaben in den Programmbeschreibungen und Reiseunterlagen über Pass- und Einreisevorschriften gelten, soweit nicht etwas anderes vermerkt ist, nur für Schweizer Bürger. Diese Angaben können jederzeit kurzfristig ändern. Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Impfvorschriften und für die Mitführung sowie Gültigkeit der notwendigen Dokumente ist jeder Kunde selbst verantwortlich. Alle Nachteile und Kosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Surfwise ist für die Erteilung der Visa nicht verantwortlich. Bei einer allfälligen Einreiseverweigerung muss der Kun-de die Rückreisekosten selber übernehmen.

 

12.2 Bei der Buchung sind sämtliche Vor- und Nachnamen sowie das Geburtsdatum aller Reisenden gemäss Pass anzugeben. Der Kunde ist für die Richtigkeit der Angaben in den Reisedokumenten, Flugtickets und Visa verantwortlich. Allfällige Mehrkosten durch spätere Änderungen, Korrekturen oder Verweigerung der Einreise gehen zu Lasten des Kunden.

 

12.3 Auf unserer Website stellen wir als Serviceleistung den Kunden die Einreise- und Covidbestimmungen eines Drittanbieters zur Verfügung. Surfwise übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Gültigkeit der Informationen, da diese von einem Drittanbieter zur Verfügung gestellt werden.

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13 Sicherstellung der Kundengelder

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Surfwise ist Mitglied der Swiss Travel Association (STAR). Durch die Teilnahme bei der Kundengeldabsicherung Swiss Travel Security (STS) garantieren wir unseren Kunden die Sicherstellung der einbezahlten Beträge im Zusammenhang mit einer Pauschalreise. Weitere Informationen und Details sind unter www.swisstravelsecurity.ch ersichtlich.

 

14 Ombudsman

 

Vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung mit Surfwise sollte der Kunde an den unabhängigen Ombudsman der Reisebranche gelangen. Dieser ist bestrebt, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse lautet: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich. Mehr Informationen befinden sich auf www.ombudsman-touristik.ch.

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15 Datenschutz

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Für den Datenschutz sind die auf unserer Website abrufbaren Datenschutzbestimmungen massgebend.

 

16 Anwendbares Recht und Gerichts-stand

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16.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.

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16.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

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16.3 Der Gerichtsstand ist Zürich.

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